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KONTAKT
 

Amt Elmshorn-Land

Der Amtsdirektor

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

 

Telefon:  04121/2409-0  
Fax:        0431/9886803-444

E-Mail:    
DE-Mail: 

IBAN:

DE04 2215 00000000 0087 96

 

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Informationen zur Eheschließung

Liebes Brautpaar, liebe Leserinnen und Leser,

zu Ihrem besonderen Anlass der Eheschließung steht Ihnen das Standesamt gern zur Verfügung.

 

Sie haben die Wahl, ob Sie sich in Gegenwart von Trauzeugen, im kleinen Kreis oder vor vielen Gästen trauen lassen möchten. Wir bieten Ihnen dazu unser Trauzimmer und verschiedene Außentraustellen an.

 

Wenn Sie nicht in unserem Standesamtsbezirk wohnen, wenden Sie sich für die Anmeldung an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Die geprüften Unterlagen werden von dort an das Standesamt Elmshorn-Land weitergleitet.

 

Mit Ihrer Trauung sind auch ein paar Formalitäten verbunden.

 

Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Anmeldung Ihrer Eheschließung grundsätzlich gemeinsam und persönlich beim Standesamt vornehmen.

 

Für den Ausnahmefall, dass Sie beide nicht persönlich zum Standesamt kommen können, ist eine Bevollmächtigung der Partnerin/des Partners möglich. Den Vordruck finden Sie [hier].

 

Eine Voranmeldung Ihrer Eheschließung ist Online über die Seite vom Land Schleswig-Holstein ist unter folgendem Link möglich:

 

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry?id=AntragEhe&location=010610029029

 

Mit Hilfe dieses Dienstes können die Eheschließenden vorab ihre Daten an das zuständige Standesamt übermitteln. Die personenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Eine persönliche Vorstellung im Standesamt ersetzt die Voranmeldung nicht. Es ist weiterhin notwendig, alle entsprechenden Unterlagen im Original vor Ort vorzulegen.

 

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin.

 

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt?

 

  • Personalausweis oder Reisepass

  • erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnsitzes

  • Aktuelle und beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister (vom Standesamt des Geburtsortes)

 

Ob ggf. noch weitere Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, Kinder etc. ab. Darüber informieren wir Sie gerne in einem telefonischen Gespräch.

 

Die Unterlagen dürfen bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.

 

Ansprechpartnerin:


Standesbeamtin Kerstin Westphal
Telefon: 04121/2409 - 19
Fax:       0431/9886803-444

Email:   

 

 

 

 

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