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Zuschüsse an Vereine und Verbände

Informationen zur Einreichung und Bearbeitung von Zuschussanträgen:

 

 

I. Formulare:

Zuschussantrag-Antrag ausfüllen

bzw.

Zuschussantrag für Fahrten/ Freizeit

 

Verwendungsnachweis einreichen

 

 

II. Ansprechpartner*innen:

 

Name:

Telefon:

E-Mail:

Frau Kater

04121/ 2409-75

einwohnerserviceundbildung@

elmshorn-land.de

 

 

III. Informationen zu Zuschussangelegenheiten:
 

Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge sollten grundsätzlich vor Beginn der geplanten Maßnahme bzw. des förderfähigen Vorhabens gestellt werden.

 

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind in der Regel
-    eingetragene Vereine (e. V.)
-    nicht eingetragene gemeinnützige Vereinigungen
-    Verbände und Organisationen mit Sitz in der jeweiligen Gemeinde.

 

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag? 
-    Online-Antrag ausfüllen
-    die Fördermittel müssen zweckgebunden wie beantragt und bewilligt verwendet werden
-    Tätigkeiten im Interesse der örtlichen Gemeinschaft ausüben

 

Wie wird die Fördermaßnahme dokumentiert?
- Über die Erstellung eines Verwendungsnachweises wird dokumentiert, dass die bewilligten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.

 

- Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens zum Ende des festgelegten Bewilligungszeitraumes vorzulegen. 
Die genaue Frist ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid.

 

lV.  Ablauf Zuwendungsverfahren nebst Formulare:

1.    Online-Antrag ausfüllen

2.    Eingang des Zuschussantrages
3.    Antrag wird intern geprüft
4.    Entscheidung durch Bürgermeister*in bzw. Gemeindevertretung
5.    Entscheidung wird in Form eines formellen Bescheides versendet (Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid).
6.    Verwendungsnachweis wird eingereicht - Verwendungsnachweis einreichen.
7.    Verwendungsnachweis wird geprüft.