KONTAKT
Amt Elmshorn-Land
Der Amtsdirektor
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon: 04121/2409-0
Fax: 0431/9886803-444
IBAN:
DE04 2215 00000000 0087 96
Kontaktformular - Ihre schnelle Kommunikation
mit dem Amt Elmshorn-Land
Informationen zur Einreichung und Bearbeitung von Zuschussanträgen:
I. Formulare:
Zuschussantrag-Antrag ausfüllen
bzw.
Zuschussantrag für Fahrten/ Freizeit
Verwendungsnachweis einreichen
II. Ansprechpartner*innen:
Name:
Telefon:
E-Mail:
Frau Kater
04121/ 2409-75
einwohnerserviceundbildung@
elmshorn-land.de
III. Informationen zu Zuschussangelegenheiten:
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge sollten grundsätzlich vor Beginn der geplanten Maßnahme bzw. des förderfähigen Vorhabens gestellt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind in der Regel
- eingetragene Vereine (e. V.)
- nicht eingetragene gemeinnützige Vereinigungen
- Verbände und Organisationen mit Sitz in der jeweiligen Gemeinde.
Was sind die Voraussetzungen für den Antrag?
- Online-Antrag ausfüllen
- die Fördermittel müssen zweckgebunden wie beantragt und bewilligt verwendet werden
- Tätigkeiten im Interesse der örtlichen Gemeinschaft ausüben
Wie wird die Fördermaßnahme dokumentiert?
- Über die Erstellung eines Verwendungsnachweises wird dokumentiert, dass die bewilligten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.
- Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens zum Ende des festgelegten Bewilligungszeitraumes vorzulegen.
Die genaue Frist ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid.
lV. Ablauf Zuwendungsverfahren nebst Formulare:
2. Eingang des Zuschussantrages
3. Antrag wird intern geprüft
4. Entscheidung durch Bürgermeister*in bzw. Gemeindevertretung
5. Entscheidung wird in Form eines formellen Bescheides versendet (Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid).
6. Verwendungsnachweis wird eingereicht - Verwendungsnachweis einreichen.
7. Verwendungsnachweis wird geprüft.