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Biometrischen Lichtbilder 

Ab dem 01. Mai 2025 können keine gedruckten Fotos für die Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Dokumente, eID-Karte) genutzt werden.

 

Es werden ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert, die von zertifizierten Fotodienstleistern (www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/) erstellt und über eine gesicherte digitale Infrastruktur an die zuständige Behörde übermittelt werden. 

 

Die Amtsverwaltung Elmshorn-Land bietet alternativ die Lichtbilderstellung durch Selbsterfassungs-Terminals (PointID) direkt im Amtsgebäude an. Die Lichtbilder können bei uns im Amt erst ab dem 6 Lebensjahr erstellt werden. Für diese Erstellung eines digitalen Lichtbildes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.

 

Online-Wohnsitzanmeldung

Die Online-Wohnsitzanmeldung steht Ihnen ab sofort auf dem Serviceportal zur Verfügung.

 

Grundsteuerreform

Ab dem 13.01.2025 versenden wir die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 fortfolgend, die erstmalige Festsetzung auf Grundlage des reformierten Bewertungsrechtes.

Die bisherigen Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 auf Basis des alten Rechts erlassen wurden, 

werden gesetzlich mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben (§ 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz), einer Einzelaufhebung bedarf es nicht.

 

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte dem Flyer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Zahlreiche weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.

Hier finden Sie auch das Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein, welches die zur Aufkommensneutralität erforderlichen Hebesätze der Kommunen auflistet.

An wen Sie sich bei einer Frage zu Ihren Bescheiden richten sollen, hängt davon ab, zu welchem Bescheid Sie eine Frage haben:

Für Fragen zum Hebesatz oder andere Fragen zum Grundsteuerbescheid ist die jeweils zuständige Gemeinde bzw. das Amt Elmshorn Land-Team 1.2 Steuern der richtige Ansprechpartner (jeweilige siehe Kontaktdaten auf dem Grundsteuerbescheid).

Wir möchten Sie bitten, wenn möglich, vorrangig eine E-Mail an: zu senden.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Telefon- und Emailaufkommens in den nächsten Wochen, möchten wir allerdings bereits im Vorwege um Ihr Verständnis bitten, 

dass wir ggfs. nicht immer direkt/sofort erreichbar sein werden oder antworten können. Natürlich werden wir Ihre Anfragen schnellstmöglich erledigen.

 

Für Fragen zum Grundsteuerwert ihres Grundbesitzes oder den Grundsteuermessbetrag ist das jeweils zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner
(hier bitte nach Möglichkeit den Link für die Finanzamtssuche hinterlegen schleswig-holstein.de - Kontakt - Finanzamtssuche)

  • Die Finanzämter empfehlen am besten einen Rückruftermin über „cleverQ“ zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. 

  • Für eine Nachricht an das Finanzamt nutzen Sie bitte  ELSTER – entweder über einen bestehenden Zugang ( -> dann sonstige Nachricht) oder 
    das ELSTER-Kontaktformular, für das kein Zugang erforderlich ist (hier zu finden ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen ).

Für nähere Informationen besuchen sie www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform . 

(hier bitte nach Möglichkeit den Link hinterlegen „Terminbuchung Rüfrufbitte Finanzamt Elmshorn“Online Terminvereinbarung)


Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) beschreibt den Rahmen für den Weg zum digitalen Bürgerservice. In diesem Zuge bereitet sich das Amt Elmshorn-Land aktuell auf die Bereitstellung des „Digitalen Gewerbesteuerbescheides im Jahr 2025 vor. Dies bedeutet einen durchgängigen Datenträgeraustausch von der Finanzverwaltung über die die Gewerbesteuer festsetzende Kommune bis hin zur Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids an den Steuerpflichtigen. Allgemeine Informationen, u.a. was Sie hierfür ggfs. als „Steuerpflichtige/r“ veranlassen können, entnehmen Sie bitte dem Flyer. 

 

Neben der Möglichkeit, direkt bei der Einreichung Ihrer Gewerbesteuererklärung den Wunsch nach elektronischer Zustellung in Elster in der Anlage „Bekanntgabe“ zu erklären (jeweils für das jeweilige Jahr der Steuererklärung), besteht auch die Möglichkeit dem Amt Elmshorn-Land - Team 1.2 Steuern, Ihren dauerhaften Wunsch nach elektronischer Zustellung zu erklären. Hierfür nutzen Sie bitte diesen Vordruck und senden diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben per Email an oder  per Post an das Amt Elmshorn-Land, Team 1.2 Steuern, Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn zurück.

 

Zahlreiche weitere Informationen zum Thema „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ erhalten Sie auf der Internetseite „Elster“ oder "Der digitale Gewerbesteuerbescheid".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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KONTAKT
 

Amt Elmshorn-Land

Der Amtsdirektor

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

 

Telefon:  04121/2409-0  
Fax:        0431/9886803-444

E-Mail:    
DE-Mail: 

IBAN:

DE04 2215 00000000 0087 96

 

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Herzlich Willkommen

beim Amt Elmshorn-Land!

 

Auf dieser Internetseite stehen Ihnen Informationen über die in der Amtsverwaltung erbrachten Dienstleistungen und den dahinterstehenden Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

 

Beste Grüße und viel Spaß beim Surfen!

Amtsvorsteher Thorsten RockelAmtsdirektor Roland Reugels

 

 

 

 

 

Die Mitarbeiter*innen der Amtsverwaltung kümmern sich gerne um Ihre Anliegen:

Ansprechpartner*innen in der Amtsverwaltung

 

 

 

Für die Terminvereinbarung bzw. Rückfragen nutzen Sie bitte auch gerne die folgenden Team-Postfächer:

           

 

 

Sollten Sie Ihr Anliegen keiner E-Mail Adresse zuordnen können, schicken Sie bitte eine E-Mail an .

 

 

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