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Amt Elmshorn-Land
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Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
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Bauleitplanung der Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land
1. Nachfolgend finden Sie auf dieser Seite die Bekanntmachungen zum Thema „Bauleitpläne“ und die aktuell zur Auslegung bestimmten Planunterlagen der Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land:
Klein Nordende
Klein Offenseth-Sparrieshoop
Kölln-Reisiek
Seester
Raa-Besenbek
Seestermühe
Seeth-Ekholt
2. Im Rahmen der Auslegung der Entwürfe der Bauleitpläne ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB auf Folgendes hinzuweisen:
a) Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist von einem Monat zu den Inhalten bzw. bei
erneuter Auslegung zu den geänderten und ergänzten Inhalten der Planunterlagen abgegeben werden.
b) Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen
erfolgt bitte an . Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich an das
Amt Elmshorn-Land, Der Amtsdirektor, Stabsstelle, Lornsenstraße 52 in 25335 Elmshorn oder während der
Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
c) Einsicht in die Verfahrensunterlagen sowie eine Abgabe der Stellungnahme ist ebenfalls über das Online Portal
Bauleitplanung Online-Beteiligung Schleswig-Holstein (BOB-SH) möglich. Die Seite des Onlinedienstes erreichen
Sie über folgenden Link:
d) Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der
Beschlussfassung über jeweilige Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung
nicht von Bedeutung ist.
3. „Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichtigen bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.“
4. Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden stehen digital beim Land Schleswig-Holstein im Digitalen Atlas Nord
(Vorgehensweise: Button „Planung“ aktivieren/ Button „Kreis Pinneberg“ aktivieren/ Eingabe des Ortes und Straßenname in oberer Zeile.)
Kurzanleitung zum Landesportal
oder
beim Geoportal des Kreises Pinneberg unter (http://www.geoportal.kreis-pinneberg.de/) in der Kategorie „Bauen“
sowie
beim Amt Elmshorn-Land unter http://www.elmshorn-land.de/seite/392739/bauleitpläne-rechtswirksam.html zur Verfügung.