Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) beschreibt den Rahmen für den Weg zum digitalen Bürgerservice. In diesem Zuge bereitet sich das Amt Elmshorn-Land aktuell auf die Bereitstellung des „Digitalen Gewerbesteuerbescheides im Jahr 2025 vor. Dies bedeutet einen durchgängigen Datenträgeraustausch von der Finanzverwaltung über die die Gewerbesteuer festsetzende Kommune bis hin zur Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids an den Steuerpflichtigen. Allgemeine Informationen, u.a. was Sie hierfür ggfs. als „Steuerpflichtige/r“ veranlassen können, entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Neben der Möglichkeit, direkt bei der Einreichung Ihrer Gewerbesteuererklärung den Wunsch nach elektronischer Zustellung in Elster in der Anlage „Bekanntgabe“ zu erklären (jeweils für das jeweilige Jahr der Steuererklärung), besteht auch die Möglichkeit dem Amt Elmshorn-Land - Team 1.2 Steuern, Ihren dauerhaften Wunsch nach elektronischer Zustellung zu erklären. Hierfür nutzen Sie bitte diesen Vordruck und senden diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben per Email an oder per Post an das Amt Elmshorn-Land, Team 1.2 Steuern, Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn zurück.
Zahlreiche weitere Informationen zum Thema „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ erhalten Sie auf der Internetseite „Elster“ oder "Der digitale Gewerbesteuerbescheid".