Grundsteuerreform/Grundstückswert

Grundsteuerreform

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte dem Flyer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Zahlreiche weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.

An wen Sie sich bei einer Frage zu Ihren Bescheiden richten sollen, hängt davon ab, zu welchem Bescheid Sie eine Frage haben:

Für Fragen zum Hebesatz oder andere Fragen zum Grundsteuerbescheid ist die jeweils zuständige Gemeinde bzw. das Amt Elmshorn Land-Team 1.2 Steuern der richtige Ansprechpartner (jeweilige siehe Kontaktdaten auf dem Grundsteuerbescheid).

 

Für Fragen zum Grundsteuerwert ihres Grundbesitzes oder den Grundsteuermessbetrag ist das jeweils zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner
(hier bitte nach Möglichkeit den Link für die Finanzamtssuche hinterlegen schleswig-holstein.de - Kontakt - Finanzamtssuche)

  • Die Finanzämter empfehlen am besten einen Rückruftermin über „cleverQ“ zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. 

  • Für eine Nachricht an das Finanzamt nutzen Sie bitte  ELSTER – entweder über einen bestehenden Zugang ( -> dann sonstige Nachricht) oder 
    das ELSTER-Kontaktformular, für das kein Zugang erforderlich ist (hier zu finden ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen ).

Für nähere Informationen besuchen sie www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform .