Gleichstellungsbeauftragte

 

Frau Evelyn Schleicher

Telefon:  04121-2409 - 24

E-Mail:

 

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Zur Verwirklichung des Gesetzes Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes haben Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

 

Eine Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein ist für Gemeinden und Amtsverwaltungen mit unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ehrenamtlich tätig. Sie übt ihre Tätigkeit unabhängig aus.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Anregungen, Sorgen und persönliche Beratungen der Bürgerinnen und Bürger der amtszugehörigen Gemeinden zuständig und vermittelt bei Bedarf Kontakte zu den verschiedenen Gruppen und Organisationen.

 

Ebenfalls wirkt sie bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, die die Mitarbeiter/innen des Amtes betreffen (zum Beispiel: Beratung bei Belästigungen am Arbeitsplatz, Einstellungsgespräche, Versetzungen, Fortbildungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen usw.).

 

Wenden Sie sich gern mit betreffenden Fragen, an unsere Gleichstellungsbeauftragte. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und alle Gespräche werden vertraulich behandelt.