Anforderung von Urkunden

Online-Beantragung:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/

  

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Onlinedienst. Die personenbezogenen Daten werden beim Onlinedienst verschlüsselt übertragen.

 

 

Zuständigkeit:

Zuständig für die Ausstellung einer Urkunde/ Abschrift vom Register ist der Ereignisort (Geburts-, Heirats- oder Sterbeort).

 

Folgende Gemeinden gehören zum Zuständigkeitsbereich vom Standesamt Elmshorn-Land:

  • Klein Nordende
  • Klein Offenseth-Sparrieshoop
  • Kölln-Reisiek
  • Seester /Kurzenmoor
  • Raa-Besenbek
  • Seestermühe

 

 

Urkunden ab 1950 werden für alle oben genannten amtsangehörigen Gemeinden vom Standesamt Elmshorn-Land ausgestellt.

 

Für Zeiten bis 1949 sind ggf. andere Standesämter zuständig.

 

 

Urkunde / Abschriften :

Geburtsurkunde/Abschrift Geburtsregister

innerhalb von 110 Jahren

 

Heiratsurkunde/Abschrift Eheregister

innerhalb von 80 Jahren

 

Sterbeurkunde

innerhalb von 30 Jahren

 

 

Die Ausstellung einer Urkunde oder einer Abschrift kostet 15,00 €; die zweite und jede weitere

mit beantragte Ausgabe 7,50 €.

 

Im Anschluss an die oben genannten Aufbewahrungsfristen gem. § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz werden nur noch Abschriften gegen eine Gebühr von 10,00 € erstellt. Es gelten nach Ablauf der Fristen die Vorschriften nach dem Landesarchivgesetz Schleswig-Holstein. 

 

Anforderung :

Bei der Ausstellung von Urkunden/Abschriften sind Datenschutzbestimmungen zu beachten. Die Ausgabe von Urkunden erfolgt nach Prüfung der Berechtigung.

 

Ausgabe bei persönlicher Vorsprache und Vorlage des Personalausweises oder bei schriftlicher Anforderung mit Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises und ggf. Berechtigungsgrundlage. Bei der persönlichen Vorsprach ist bitte ein Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.

 

 

Entrichtung der Gebühren:

Barzahlung, EC-Zahlung oder Rechnung.

 

Ansprechpartnerin:

Standesbeamtin Kerstin Westphal
Telefon: 04121/2409 - 19
Fax:      
0431/9886803-444

Email: